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AGB´s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BEST-Systemhaus, 76532 Baden-Baden

 

Geltungsbereich Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch wenn sich die Firma BEST-Systemhaus nicht bei jedem einzelnen Rechtsgeschäft ausdrücklich darauf bezieht. Sie gelten im Rahmen der gesamten Geschäftsverbindung zu einem Kunden, auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, die die Firma BEST-Systemhaus nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt.

Angebote und Preise  Die Angebote der Firma BEST-Systemhaus sind freibleibend. Sämtliche Preisangaben erstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Bei Änderung von Gestehungs-Kosten, bestehenden Steuern, Frachttarifen u.a., die den Preis der Lieferung beeinflussen, behält sich die Firma BEST-Systemhaus entsprechende Preisberichtigungen bei der endgültigen Abrechnung vor. Aufträge ohne Preisvereinbarung werden zum Lieferungstagespreis berechnet. Die zu Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und sonstige technische Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Auftragsannahme  Aufträge und Verpflichtungen werden für die Firma BEST-Systemhaus nicht ohne schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für alle mündlichen Vereinbarungen mit Mitarbeitern der Firma BEST-Systemhaus. Falls keine schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt der Auftrag mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder den jeweiligen Frachtführer als angenommen. Auftragsannullierungen sind nur mit schriftlichem Einverständnis der Firma BEST-Systemhaus gültig. In diesem Fall steht der Firma BEST-Systemhaus ohne Einzelnachweis ein Schadenersatz in Höhe von 50% der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Im Einzelfall bleibt der Firma BEST-Systemhaus vorbehalten, einen höheren Schadenersatz zu verlangen. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet sind, so ist die Firma BEST-Systemhaus berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und/oder nach ihrer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dieses Verlangen nicht erfüllt, so kann die Firma BEST-Systemhaus wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Lieferzeit  Lieferzeitangaben erfolgen nur annähernd. Die Firma BEST-Systemhaus ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit ist. Die Firma BEST-Systemhaus kann keine Haftung für das rechtzeitige Eintreffen der Ware beim Käufer übernehmen. Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Verkehrsstörungen, Waren- und Rohstoffmangel, Streik und Aussperrung, Ausfall der Energiezufuhr und sonstige Betriebsstörungen sowie andere von der Firma BEST-Systemhaus nicht zu vertretende Hindernisse, die die Lieferung unmöglich machen oder erschweren, berechtigen die Firma BEST-Systemhaus, die Lieferung während der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Insbesondere bei Aufträgen mit Entwicklungsanteil und bei Spezialsystemen kann die Firma BEST-Systemhaus angemessene Nachfristen in Anspruch nehmen. Wenn dem Käufer unverzüglich Mitteilung gemacht wird, dass die Lieferung aus den vorgenannten Gründen nicht oder nicht vollständig bis zum vereinbarten Liefertermin erfolgen kann, ist der Rücktritt und die Forderung von Schadenersatz durch den Käufer ausgeschlossen.

Versand und Gefahrenübergang  Soweit in individuellen Vertragsabreden nichts anderes bestimmt ist, erfolgt der Versand der Ware grundsätzlich auf Rechnung und in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen an die Firma BEST-Systemhaus. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem jeweiligen Frachtführer übergeben wird, spätestens sobald die Ware das Werk der Firma BEST-Systemhaus verlässt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Firma BEST-Systemhaus das Auspacken und Aufstellen der Systeme an dem ihr vom Käufer vorgegebenen Verwendungsplatz übernommen hat. Die Firma BEST-Systemhaus ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Auftrag des Käufers und unter Berechnung der Selbstkosten die Ware gegen Transportschäden zu versichern.

Verpackung  Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Gebühren für Mietbehälter werden nicht gesondert berechnet. Erfolgt auf Wunsch des Käufers eine vom Standard abweichende Verpackung, so wird diese gleichfalls zum Selbstkosten-Preis berechnet.

Aufstellung und Montage  Die Firma BEST-Systemhaus prüft werkseitig alle auszuliefernden Geräte und Software-Pakete sorgfältig (Werksabnahme) mit zweckmäßigen Testverfahren und Testprogrammen. Software-Pakete werden bei der Firma BEST-Systemhaus vorinstalliert. Eventuelle Anpassungen des Systems auf die individuellen Anforderungen des Kunden werden vom Kunden selbst, oder nach vorhergehender schriftlicher Bestellung nach Aufwand von Mitarbeitern der Firma BEST-Systemhaus installiert und nach vorbereiteten Testverfahren und Testprogrammen in Betrieb gesetzt. Die erfolgreiche Inbetriebnahme der Systeme und/oder der Software ist in einem Abnahmeprotokoll (Feldabnahme) festzuhalten. Die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch einen Mitarbeiter der Firma BEST-Systemhaus ist ausreichend als Abnahmebeweis. Der Käufer trägt die Kosten für den innerbetrieblichen Transport der Systeme und das Auspacken und Aufstellen am Verwendungsplatz. Der Käufer sorgt für ausreichende Stromversorgung und andere im Vertrag zu vereinbarende Installationsbedingungen nach Spezifikationen der Firma BEST-Systemhaus. Darüber hinaus sind diese Vorbereitungsarbeiten innerhalb von 10 Tagen, gerechnet vom Tag der Anlieferung durch den Frachtführer, auszuführen, damit die Abnahme unverzüglich erfolgen kann. Bei räumlich verteilten Systemen sind die Verkabelungen nach Spezifikationen der Firma BEST-Systemhaus bis zu diesem Zeitpunkt durchzuführen, damit die Abnahme eines verteilten Systems zusammen mit der System-Komponenten-Abnahme durchgeführt werden kann. Durch unzureichende Installationsvorbereitungen des Käufers der Firma BEST-Systemhaus entstehende Personal- und Reisekosten werden voll in Anrechnung gebracht. Personal- und Reisekosten bei späteren Zusatzinstallationen von Geräten und Software werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Das elektrische Verbinden der Spezialsysteme mit dem Prozess oder anderen Anlagen bzw. Geräten wird vom Käufer oder gegen gesonderte Berechnung von Personal- und Reisekosten von der Firma BEST-Systemhaus ausgeführt. Anfallende Transport- odersonstige Kosten vom Kunden zur Firma BEST-Systemhaus werden vom Kunden getragen.

Software  An Software und den jeweils dazugehörenden Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung nur auf der in der Auftragsbestätigung bzw. im Lieferschein angegebenen Anlage bzw. dem angegebenen Gerät eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei der Firma BEST-Systemhaus. Der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Firma BEST-Systemhaus Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, wobei der Firma BEST-Systemhaus jeweils Anzahl und Verwendungszweck der angefertigten Kopien unverzüglich schriftlich zu melden sind. Die Überlassung von Quellenprogrammen erfolgt nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht nur mit Erteilung der Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen an den Käufer als erteilt. Der Käufer verpflichtet sich, Dritten, denen er mit schriftlicher Zustimmung der Firma BEST-Systemhaus Software, Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen zugänglich gemacht hat, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, die ihm nach den Obenstehenden Bestimmungen selbst auferlegt sind.

Zahlungen  Rechnungen der Firma BEST-Systemhaus bis zu einem Rechnungsbetrag von brutto € 5.000,-- sind sofort ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Rechnungen der Firma BEST-Systemhaus ab einem Rechnungsbetrag von brutto mehr als € 5.000,-- sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Diese Regelungen gelten auch für Rechnungen auf Teillieferungen und für Anzahlungsrechnungen. Bei Aufträgen in einem Nettogesamtwert von € 10.000,-- bis € 25.000,-- gelten folgende Zahlungsbedingungen as vereinbart: 50 % des Gesamtauftragswerts bei Auftragserteilung 50 % des Gesamtauftragswerts nach Lieferung/Inbetriebnahme/Feldabnahme. Bei Aufträgen in einem Nettogesamtwert von mehr als € 25.000,-- gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart: 30 % des Gesamtauftragswerts bei Auftragserteilung, 40 % des Gesamtauftragswerts nach Werksabnahme, 20 % des Gesamtauftragswerts nach Lieferung, 10 % des Gesamtauftragswerts nach Inbetriebnahme/Feldabnahme. Die Firma BEST-Systemhaus behält sich vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur erfüllungshalber. Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe zu zahlen. Dem Käufer steht weder ein Leistungsverweigerungsrecht noch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich fälliger Zahlungen zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wäre unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Etwaige Beanstandungen des Käufers haben somit auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss.

Abnahme- und Zahlungsverzug  Zahlungsverzug des Käufers berechtigt die Firma BEST-Systemhaus - unbeschadet der sonstigen ihr zustehenden Rechte - ohne weitere Benachrichtigung Verzugszinsen in Höhe des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank zzgl. 4% zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden alle offen stehenden, auch noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann die Firma BEST-Systemhaus den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so gilt vorstehende Regelung über den Zahlungsverzug vorbehaltlich sonstiger Rechte entsprechend. Entspricht der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht, ist die Firma BEST-Systemhaus berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung ohne Nachweis im einzelnen in Höhe von 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen.

Eigentumsvorbehalt  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben gelieferte Waren Eigentum der Firma BEST-Systemhaus. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt und ermächtigt, und nur für den Fall, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die Firma BEST-Systemhaus übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Auf Verlangen der Firma BEST-Systemhaus ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an die Firma BEST-Systemhaus bekannt zu geben. Übersteigt der Wert der für die Firma BEST-Systemhaus bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, so ist die Firma BEST-Systemhaus auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet. Insbesondere der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu versenden oder durch Sicherung zu übereignen. Der Käufer hat die Firma BEST-Systemhaus von einer Pfändung durch Dritte sofort zu benachrichtigen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Firma BEST-Systemhaus den Kaufgegenstand von dem Käufer herausverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch die Firma BEST-Systemhaus liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer hat der Firma BEST-Systemhaus oder deren Beauftragten jederzeit das Betreten des Abstellungsortes zu gestatten, an dem die Vorbehaltsware gelagert wird.

Gewährleistung und Schadenersatz  Wenn nichts anderes vereinbart wurde, leistet die Firma BEST-Systemhaus Gewähr für fehlerfreie Herstellung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Der Käufer hat die von der Firma BEST-Systemhaus gelieferten Waren unverzüglich nach ihrem Eintreffen auf Transportschäden, Material- und Herstellungsfehler zu untersuchen. Etwaige Beanstandungen sind der Firma BEST-Systemhaus unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, bei Spezialsystemen bei Inbetriebnahme, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Bei berechtigten Mängelrügen kann die Firma BEST-Systemhaus nach ihrer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder Ersatz liefern. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen kann der Käufer stattdessen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere wegen Schadenersatz für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, auch für etwaige Schäden, die zurückzuführen sind auf das Betreiben von Software sowie auf von der Firma BEST-Systemhaus erbrachte anderweitige Leistungen, seien dieses Systembestandteile oder selbständige Leistungen, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht nachweislich auf dem Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften beruht oder der Firma BEST-Systemhaus Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Software und deren Fehler sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Nimmt der Käufer oder ein Dritter an der von der Firma BEST-Systemhaus gelieferten Ware Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, wird mit den Waren unsachgemäß umgegangen, insbesondere werden die Systeme unsachgemäß in Betrieb gesetzt bzw. Betrieben oder werden die Waren nach dem Gefahrenübergang Einflüssen ausgesetzt, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, schließt dies Gewährleistungsansprüche des Käufers aus. Vom Gewährleistungsausschluss erfasst werden auch Systemausfälle, die von durch den Käufer beigestellten Programmen oder Spezialelektroniken oder -geräten herrühren. Natürliche Abnutzung sowie die normale Wartung unterliegen ebenfalls nicht der Gewährleistungspflicht der Firma BEST-Systemhaus.

Sonstige Schadenersatzansprüche  Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Firma BEST-Systemhaus, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet.

Haftungsbeschränkung  Der Schadenersatz wird auf die Haftungshöchstsumme je Schadenfall in Höhe von € 500.000 beschränkt. Mit Rücksicht auf die Haftungsbegrenzung wird dem Käufer der Abschluss einer Versicherung empfohlen.

Einhaltung von Ausfuhrkontroll-Bestimmungen  Die gelieferten Waren unterliegen teilweise deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontroll-Bestimmungen. Eine Wiederausfuhr oder eine Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung der US-Behörden und des Bundessausfuhramtes in Eschborn erlaubt. Der Käufer ist zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen bei Wiederverkauf verantwortlich.

Teilweise Aufhebung der Bedingungen  Der Käufer kann bei von der Firma BEST-Systemhaus geübter Nachsicht in der Handhabung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht hieraus das Recht ableiten, den obigen Liefer- und Zahlungsbedingungen in irgendeinem Punkt zuwiderzuhandeln. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht  Erfüllungsort für Lieferungen ist für beide Teile der Ort des Lieferwerks; für Zahlungen die in der Rechnung bezeichneten Zahlstellen. Gerichtsstand, auch für Streitigkeiten aus Schecks und Wechseln sowie aus Auslandsgeschäften sind die für den Firmensitz der Firma BEST-Systemhaus zuständigen Zivilgerichte. Die Firma BEST-Systemhaus ist jedoch auch berechtigt, im Allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. Bei Auslandsgeschäften gilt deutsches Recht als vereinbart.

 
 

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